Peter Baumann - Besser leben im Chiemgau

Prüfungsvoraussetzung

Wer kann Heilpraktikerin/Heilpraktiker für Psychotherapie werden?

Die Voraussetzungen, um eine Heilerlaubnis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz zu erlangen, sind eigentlich ganz leicht überschaubar:

  • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein (am Tag der schriftlichen Prüfung).
  • Sie brauchen mindestens einen Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Schulabschluss.
  • Sie lassen sich von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin ein ärztliches Attest ausstellen, in dem bestätigt wird, dass Sie körperlich und geistig in der Lage sind, den Heilpraktikerberuf auszuüben.
  • Sie beantragen ein polizeiliches Führungszeugnis – in der Regel bei der Einwohnermeldestelle Ihrer Gemeinde.
  • Sie melden sich bei Ihrem Gesundheitsamt für die amtsärztliche Überprüfung an und bestehen die schriftliche und die mündliche Prüfung.

Klingt kompliziert?

Muss es nicht sein. In meinem Lehrgang „Heilpraktiker für Psychotherapie“ erhalten Sie die optimale Unterstützung, um alle notwendigen Fristen einzuhalten und alles an der richtigen Stelle zu beantragen.

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