Peter Baumann - Besser leben im Chiemgau

Prüfungsvoraussetzung

Wer kann Heilpraktiker für Psychotherapie werden?

Die Voraussetzungen, um eine Heilerlaubnis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz zu erlangen, sind eigentlich ganz leicht überschaubar:

  • Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein (am Tag der schriftlichen Prüfung).
  • Sie brauchen mindestens einen Hauptschulabschluss.
  • Sie lassen sich von Ihrem Hausarzt ein ärztliches Attest ausstellen, in dem er bestätigt, dass Sie körperlich und geistig in der Lage sind, den Heilpraktikerberuf auszuüben.
  • Sie beantragen ein polizeiliches Führungszeugnis – in der Regel bei der Einwohnermeldestelle Ihrer Gemeinde.
  • Sie melden sich bei Ihrem Gesundheitsamt für die amtsärztliche Überprüfung an und bestehen die schriftliche und die mündliche Prüfung.

Klingt kompliziert?

Muss es nicht sein. In meinem Lehrgang „Heilpraktiker für Psychotherapie“ erhalten Sie die optimale Unterstützung, um alle notwendigen Fristen einzuhalten und alles an der richtigen Stelle zu beantragen.

Oder Sie engagieren mich direkt als Ihren persönlichen Coach zur Prüfungsvorbereitung und zum Prüfungstraining.

Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir.


LESEN SIE JETZT: